Einheitliches Baujahr für Wohnhaus und Nebengebäude

Im Sachwertverfahren in K.IM setzt sich das Bewertungsobjekt aus maximal drei Gebäuden bzw. Gebäudeteile zusammen: Gebäude, Garage und sonstige Gebäude. 


Die drei Gebäude bzw. Gebäudeteile können in K.IM nicht nach Baujahren differenziert werden. Das Baujahr des Hauptgebäudes gilt auch für die Nebengebäude. Es ist auch nicht vorgesehen, das in Zukunft zu ändern. Hintergrund: Man geht in der Regel davon aus, dass ein Bewertungsobjekt, das aus mehreren Gebäudeteilen besteht (z.B. Wohnhaus, Garage und Anbau) eine einheitliche Restnutzungsdauer hat. D.h. wenn das Wohnhaus abgerissen wird, werden auch Garage und Anbau abgerissen. Und wenn die Garage zwischenzeitlich einmal erneuert wird, dann teilt sie das zeitliche Schicksal des Wohnhauses.