Sachwertfakor

Bis zum Ansatz des Sachwertfaktors werden im Sachwertverfahren lediglich Kostenüberlegungen angestellt und eine the­oretische Alterswertminderung berücksichtigt:

  • Was kostet es, das Gebäude neu zu errichten (Herstellungskosten)?
  • Wie hoch ist die auf dem linearen Modell basierende Wertminderung wegen des Gebäude­alters (Alterswertminderung)?
  • Was kostet es, das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, zu kaufen (Bodenwert)?

Kostenüberlegungen und Modellberechnungen führen jedoch nicht zu einem marktgerechten Ver­kehrs­wert. Erst durch den Sachwertfaktor wird die Verbindung zwischen den Kostenüberlegun­gen bzw. Modellberechnungen zum Marktgeschehen hergestellt.



Sachwertfaktoren werden vom Gutachterausschuss veröffentlicht

Der Sachwertfaktor wird vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss aus tatsächlichen Verkaufspreisen ermittelt und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Der Bewerter sollte den Sachwertfaktor für das Bewertungsobjekt dem jeweiligen Grundstücksmarktbericht entnehmen. Die Grundstücksmarktberichte sind teilweise kostenlos (z.B. in NRW) und teilweise kostenpflichtig (z.B. Rheinland-Pfalz).



Sachwertfaktoren in KIM

Wenn Sie in K.IM eine neue Bewertung erstellen, ist zunächst ein Erfahrungswert für den Sachwertfaktor voreingestellt. Um die Genauigkeit der Bewertung zu erhöhen, empfehlen wir Ihnen jedoch, die örtlichen Sachwertfaktoren bei den jeweiligen Gutachterausschüssen zu recherchieren.