Bis zum Ansatz des Sachwertfaktors werden im Sachwertverfahren lediglich Kostenüberlegungen angestellt und eine theoretische Alterswertminderung berücksichtigt:
- Was kostet es, das Gebäude neu zu errichten (Herstellungskosten)?
- Wie hoch ist die auf dem linearen Modell basierende Wertminderung wegen des Gebäudealters (Alterswertminderung)?
- Was kostet es, das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, zu kaufen (Bodenwert)?
Kostenüberlegungen und Modellberechnungen führen jedoch nicht zu einem marktgerechten Verkehrswert. Erst durch den Sachwertfaktor wird die Verbindung zwischen den Kostenüberlegungen bzw. Modellberechnungen zum Marktgeschehen hergestellt.
Sachwertfaktoren werden vom Gutachterausschuss veröffentlicht
Der Sachwertfaktor wird vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss aus tatsächlichen Verkaufspreisen ermittelt und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Der Bewerter sollte den Sachwertfaktor für das Bewertungsobjekt dem jeweiligen Grundstücksmarktbericht entnehmen. Die Grundstücksmarktberichte sind teilweise kostenlos (z.B. in NRW) und teilweise kostenpflichtig (z.B. Rheinland-Pfalz).
Sachwertfaktoren in KIM