Die Regionalfaktoren müssen ab dem 01.01.2022 von den Gutachterausschüssen bereitgestellt werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Gutachterausschüsse in der ersten Zeit nach Inkrafttreten der ImmoWertV 2021 noch keine auswertbaren Daten vorliegen haben. Mit den ersten Daten ist unseres Erachtens frühestens 2023 zu rechnen. Aus diesem Grund ist der Regionalfaktor in K.IM zunächst auf 1,00 voreingestellt. Wir empfehlen dennoch, sich beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss zu erkundigen, ob und wann Regionalfaktoren vorliegen werden.
Regionalfaktor
Mit Inkrafttreten der ImmoWertV 2021 am 01.01.2022 wird ein Regionalfaktor in das Sachwertverfahren eingeführt. Damit sollen die teilweise hohen regionalen Unterschiede in den Herstellungskosten erfasst werden.