Modernisierungsgrad

Viele ältere Gebäude sind im Laufe der Zeit modernisiert worden. Die durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen erhöhen den Wert der Immobilien, weshalb sie bei der Wertermittlung berücksichtigt werden müssen. Allerdings betreibt man hier keine "Erbsenzählerei", indem detaillierte Kosten für die durchgeführten Maßnahmen aufsummiert werden. Es wird vielmehr grob geschätzt, welchen Modernisierungsgrad die Immobilie aufweist. Klicken Sie dazu auf den Punkt und bewegen Sie ihn nach rechts oder links. Der Punkt bewegt sich dann auf einer Skala von 0 bis 20. Der Wert Null steht für nicht modernisierte Gebäude, der Wert 20 für umfassend modernisierte Gebäude.



Die Restnutzungsdauer steht im engen Zusammenhang mit dem Modernisierungsgrad. Wenn man den Modernisierungsgrad erhöht, dann erhöht sich auch die Restnutzungsdauer. Mit der höheren Restnutzungsdauer wird das Gebäude jünger. Es erfährt durch die Modernisierung eine Verjüngungskur. Die Formel zur Berechnung der erhöhten Restnutzungsdauer finden Sie in der Anlage 2 zur ImmoWertV.

Detailliertere Eingabe des Modernisierungsgrads

Sie können den Modernisierungsgrad etwas genauer schätzen, wenn Sie auf den Begriff "Modernisierungsgrad" oberhalb der Skala klicken. Dann öffnet sich folgendes Fenster, in dem Sie Punkte (Sterne) für einzelne Gewerke vergeben können. Dieses Bewertungsschema finden Sie ebenfalls in der Anlage 2 zur ImmoWertV.


Anhand der Sterne sind unter Berücksichtigung der zum Stichtag oder der kurz vor dem Stichtag durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen entsprechende Punkte für Modernisierungselemente zu vergeben. Liegt eine oder mehrere Maßnahmen bereits weiter zurück, muss geprüft werden, ob nicht weniger Punkte anzusetzen sind. Dies erfordert eine sachverständige Würdigung des Einzelfalls.