Die Restnutzungsdauer steht im engen Zusammenhang mit dem Modernisierungsgrad. Wenn man den Modernisierungsgrad erhöht, dann erhöht sich auch die Restnutzungsdauer. Mit der höheren Restnutzungsdauer wird das Gebäude jünger. Es erfährt durch die Modernisierung eine Verjüngungskur. Die Formel zur Berechnung der erhöhten Restnutzungsdauer finden Sie in der Anlage 2 zur ImmoWertV.
Detailliertere Eingabe des Modernisierungsgrads
Sie können den Modernisierungsgrad etwas genauer schätzen, wenn Sie auf den Begriff "Modernisierungsgrad" oberhalb der Skala klicken. Dann öffnet sich folgendes Fenster, in dem Sie Punkte (Sterne) für einzelne Gewerke vergeben können. Dieses Bewertungsschema finden Sie ebenfalls in der Anlage 2 zur ImmoWertV.
Anhand der Sterne sind unter Berücksichtigung der zum Stichtag oder der kurz vor dem Stichtag durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen entsprechende Punkte für Modernisierungselemente zu vergeben. Liegt eine oder mehrere Maßnahmen bereits weiter zurück, muss geprüft werden, ob nicht weniger Punkte anzusetzen sind. Dies erfordert eine sachverständige Würdigung des Einzelfalls.