Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für eine bestimmte Zone. Bei der Wertermittlung ist deshalb zu
beachten, dass Bodenrichtwerte lediglich durchschnittliche Orientierungswerte
darstellen. Sie beziehen sich auf ein nicht existierendes, also fiktives
Grundstück, das bestimmte charakteristische Eigenschaften für eine kleine
Zone aufweist. Diese
charakteristischen Merkmale des Bodenrichtwerts müssen in der Regel an die
wertrelevanten Merkmale des Bewertungsgrundstücks angepasst werden. Aus diesem Grund gibt es in K.IM ein Eingabefeld, in das Sie Zu- oder Abschläge zum Bodenrichtwert eingeben können.
Falls Sie einen anderen Bodenrichtwert ansetzen möchten, können Sie diesen recherchieren und selber eingeben.
Automatische Anpassungen des BRW bei bestehenden Objekten nimmt KIM nur dann vor, wenn Sie beim Laden die Variante mit Aktualisierung wählen und neue BRW vorliegen.
Beachten Sie bitte, dass es eine Zeit dauert, bis die von den Gutachterausschüssen jährlich publizierten BRW auch in den Datenbanken verfügbar sind. In NRW sind z.B. im März neue BRW veröffentlicht worden. Es kann bis Ende April dauern, bis diese auch in Datenbanken zur Verfügung stehen.
Erklärvideo zu Bodenrichtwerten
Wenn Sie mehr über Bodenrichtwerte erfahren wollen, schauen Sie sich das entsprechende Video im Kundenbereich an. Dort erfahren Sie, wie ein Bodenrichtwert zustande kommt und wie Sie ihn in der Maklerpraxis richtig einsetzen. Hier ist der Direktlink zum Video:
https://member.kim-bewertung.de/p/15499/online-kurs-immobilienbewertung/c/04-bodenrichtwerte-188004