Bodenrichtwerte in KIM

Bei einer bestehenden Internetverbindung wird in der Wertermittlungssoftware K.IM 4.0 automatisch der aktuelle Bodenrichtwert für die eingegebene Adresse ermittelt. Der Bodenrichtwert wird aus der Datenbank von Boris Deutschland abgerufen. Hinweis: Die Bodenrichtwerte für Bayern, Baden-Württemberg, das Saarland und Teile von Sachsen-Anhalt können aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Für diese Bundesländer schlägt K.IM 4.0 eigene Bodenrichtwerte vor.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für eine bestimmte Zone. Bei der Wertermittlung ist deshalb zu beachten, dass Bodenrichtwerte lediglich durchschnittli­che Orien­tierungswerte darstellen. Sie beziehen sich auf ein nicht existierendes, also fiktives Grundstück, das be­stimmte charakteristische Eigen­schaften für eine kleine Zone aufweist. Diese charakteristischen Merkmale des Bodenricht­werts müssen in der Regel an die wertrelevanten Merkmale des Bewer­tungs­grundstücks ange­passt werden. Aus diesem Grund gibt es in K.IM ein Eingabefeld, in das Sie Zu- oder Abschläge zum Bodenrichtwert eingeben können.

Falls Sie einen anderen Bodenrichtwert ansetzen möchten, können Sie diesen recherchieren und selber eingeben. 

Automatische Anpassungen des BRW bei bestehenden Objekten nimmt KIM nur dann vor, wenn Sie beim Laden die Variante mit Aktualisierung wählen und neue BRW vorliegen. 

Beachten Sie bitte, dass es eine Zeit dauert, bis die von den Gutachterausschüssen jährlich publizierten BRW auch in den Datenbanken verfügbar sind. In NRW sind z.B. im März neue BRW veröffentlicht worden. Es kann bis Ende April dauern, bis diese auch in Datenbanken zur Verfügung stehen. 

Erklärvideo zu Bodenrichtwerten

Wenn Sie mehr über Bodenrichtwerte erfahren wollen, schauen Sie sich das entsprechende Video im Kundenbereich an. Dort erfahren Sie, wie ein Bodenrichtwert zustande kommt und wie Sie ihn in der Maklerpraxis richtig einsetzen. Hier ist der Direktlink zum Video:
https://member.kim-bewertung.de/p/15499/online-kurs-immobilienbewertung/c/04-bodenrichtwerte-188004