Warum muss man beim Assistenten auch dann eine Miete eingeben, wenn es sich um ein Sachwertobjekt handelt (z.B. Einfamilienhaus)?

Sachwertobjekte, wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, werden auf der Grundlage von Baukosten bewertet. Die für das Ertragswertverfahren relevante Miete spielt bei der Bewertung von Sachwertobjekten in der Regel keine Rolle. Oftmals ist es aber interessant, die Differenz zwischen Sachwert und Ertragswert zu betrachten. Wenn beispielsweise der Ertragswert wesentlich höher ist als Sachwert, stellt sich die Frage, ob der Sachwert richtig berechnet wurde. Denn in der Regel liegt der Ertragswert von Einfamilienhäusern unter dem Sachwert. Vielen Maklern ist es daher wichtig, auch den Ertragswert von Einfamilienhäusern zu berechnen und den Kunden auch den wesentlich niedrigeren Ertragswert zu zeigen. Deshalb ist in K.IM voreingestellt, dass die Miete im Assistenten eingegeben werden muss. Falls Sie die genaue Miete nicht kennen, können Sie im Assistenten eine überschlägig geschätzte Miete eingeben.

Nach Beendigung des Assistenten können Sie die Miete wieder löschen. Gehen Sie dazu einfach auf "Ertragswertverfahren" oder "Gesamtansicht" in der linken Rubrikenleiste und geben Sie bei der Miete Null EUR ein. Der Ertragswert ergibt sich dann auch zu Null EUR und hat keinen Einfluss mehr auf den Verkehrswert.